Im Schuljahr 2010/2011 wurde Goethe-Schule zur Schwerpunktschule ernannt. Die
Errichtung von Schwerpunktschulen ergibt sich aus der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am 13. Dezember 2006 von der UN-Vollversammlung beschlossen
wurde. Danach sind die Vertragsstaaten völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit in einem
inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten.
Das heißt, dass niemand auf Grund einer Behinderung aus dem Regelschulsystem ausgegrenzt werden darf. Ein erster Schritt zur Umsetzung dieses Grundrechtes stellt die Integration von
Förderschüler in die Regelschulen dar, die nun als Schwerpunktschulen bezeichnet werden.
Konkret bedeutet dies für die Schwerpunktschule: Schülerinnen und Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, können integrativ in der Grundschule gefördert werden.
Die Entscheidung über den Förderort trifft die Schulbehörde nach Anhörung der Eltern und auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
Daraus ergibt sich folgender ...
Schwerpunktschulen entwickeln ein
schuleigenes
Konzept (Qualitätsprogramm) zur individuellen Förderung
eines jeden Kindes und Jugendlichen.
Das Lernen und Unterrichten erfolgt nach den Grundsätzen:
In der Grundschulordnung (§ 28 und §29) finden sich konkrete Regelungen zur Umsetzung.
Umfassende Informationen zum Thema Schwerpunktschule finden sich im (->) Kompendium Schwerpunktschulen.